prost neujahr
Januar 15th, 2006das hätte ich ja fast vergessen, verdammt!
Diese beiden Damen wünschen allen Freunden sowie Verwandten und Bekannten (von Kaninchen)
ein gutes neues Jahr!

ich schließe mich an.
das hätte ich ja fast vergessen, verdammt!
Diese beiden Damen wünschen allen Freunden sowie Verwandten und Bekannten (von Kaninchen)
ein gutes neues Jahr!

ich schließe mich an.

Hab ich grad gemacht, obwohl ich etwas anderes machen sollte, eigentlich, aber das macht soviel Spass…
Das sind verschmorte Unterlegscheiben, mit Silberösen zu einem Halsschmuck zusammengehängt.
Seitdem ich im Dezember die ready-made Ausstellung gemacht habe, kann ich nicht mehr damit aufhören…in den Baumarkt gehn und die Fundstücke dann verbraten…
HACH!

auf dem Balkon friert die Amsel

und in der Küche welkt die schönste Rose der Welt elegisch vor sich hin…

na denn, prost!
;-)
Ich hab mich noch nicht richtig dran gewöhnt, dass ich eine kleine Kamera besitze, deswegen vergesse ich sie meistens, und so richtig gut umgehn kann ich auch noch nicht mit ihr. Aber einen Teil der Wände, die ich dieses Jahr gemacht habe, hab ich mehr schlecht als recht fotografiert:
ein paar Details, jedenfalls.
Sind fast alles Küchen gewesen. Kartoffeldruck oder Strukturrolle.
so ein blog ist sehr praktisch und leicht zu bedienen, ohne das man es lernen muss. Ich kann ohne Probleme Bilder hochladen und alberne kleine Texte schreiben, wenn mir danach ist, und das gefällt mir. Mal sehn, was draus wird.
Heute ist Pauli, Erstgeborener und geschätztes Mitglied des Haushalts Friedelstrasse 28, I ,V li, auch genannt Poil, Fauli, Power-Powli, der schwarze Rächer - die Liste wird später vervollständigt - sechzehn Jahre alt geworden.
Hier nun die wichtigsten Änderungen in seinem ausgefülltem Leben:
Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
tja, Jungs…
und was war mit dem Alkohol nochmal?
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen
Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche
Getränke erhalten und trinken,
jedoch keinen Branntwein oder
branntweinhaltige Getränke und
Lebensmittel, und (§ 20 Nr. 2 GastG!)
keinesfalls, wenn sie schon erkennbar
betrunken sind.
und der Sprengstoff?.. sehr wichtig…
Vom Jugendschutzgesetz nicht geregelt werden die Abgabe von Gefahrstoffen und potentiell gefährlichen Stoffen, wie pyrotechnische Gegenstände. Diese sind kein Bestandteil des Jugendschutzgesetzes, sondern werden durch andere Gesetzeswerke wie das Sprengstoffrecht geregelt
na denn…
vor kurzem verstorben:
Welli, unser dienstältester Wellensittich. Fand im Hof die letzte Ruhestätte. Jetzt ist der arme Witwer Willi ganz schön vereinsamt. Hier sind sie noch glücklich vereint:
Willi würde würde vermutlich ein neues Domizil, wo er frei rumfliegen und alles vollkacken kann, gemeinsam mit ein paar Kumpels, seinem jetzigen vorziehen. Er freundet sich ja doch niemals mit den Barschen an…